Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Orthotec AG

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Orthotec AG an den Kunden. Der Kunde wird auf die AGB, insbesondere, wo diese zu finden sind, hingewiesen. Die vorliegenden AGB werden mit jeder Bestellung / mit jedem Auftrag durch den Kunden anerkannt.

1.2 Von den AGB abweichende Regelungen sind als solche ausdrücklich zu bezeichnen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

2. Auftrag und Vertragsabschluss

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Orthotec AG kommt durch die Annahme eines Auftrags des Kunden durch die Orthotec AG zustande. Der Auftrag erfolgt mündlich, schriftlich, per Mail oder via Internet. Orthotec AG nimmt den Auftrag / die Bestellung an, indem sie dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung (nur Fahrzeugumbau) (E-Mail oder Post) oder die Ware zustellt. Die Produkte und Preise im Katalog gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft bei der Orthotec AG vor Ort, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt.

3. Lieferung / Lieferfristen / Versandkosten

3.1 Die bestellten Produkte können nur an eine Adresse in der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich versandt werden. Nach Absprache kann auch ein Versand in andere EU-Länder und Übersee erfolgen. Sofern an Lager, werden die Produkte an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Orthotec AG, Fahrzeugumbau, behält sich vor, einen Übergabeort mit dem Kunden zu vereinbaren, der von der Adresse des Kunden abweicht. Befindet sich die Ware nicht an Lager, wird in der unter Ziff. 2 erwähnten Auftragsbestätigung die voraussichtliche Lieferfrist vermerkt. Die Angaben zu Lieferfristen erfolgen jedoch ohne Gewähr, diese sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

3.2 Die Orthotec AG haftet nur dann für die Einhaltung eines Liefertermins, wenn dieser ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart und der Liefertermin schriftlich von der Orthotec AG bestätigt wurde.

3.3 Die Lieferungen erfolgen auf Risiko des Kunden ab Lager der Orthotec AG. Die effektiven Kosten für Versand und Verpackung werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Von dieser Regelung der Kosten ausgenommen sind Speziallieferungen (für Artikel der Rehatechnik, für Sport- und Freizeitgeräte und Fahrzeuge) und allfällige Expresszuschläge, Frachtkosten ins Ausland sowie die Lieferkosten für Mietartikel oder persönliche Lieferung durch Kundenbetreuer oder Monteure. Kostendetails und Lieferung / Übergabe werden dem Kunden vorgängig bekannt gegeben.

3.4 Die Verpackung der bestellten Produkte erfolgt zweckmässig, um den bestmöglichen Schutz des Produktes zu ermöglichen. Für die beschädigungsfreie Zustellung wird jedoch keine Gewähr übernommen. Wird die gelieferte Ware durch den Transport beschädigt, obliegt es dem Kunden, den Schaden unverzüglich nach Öffnen der Verpackung beim Transportunternehmen zu melden und den Schaden als auch die Mitteilung zu dokumentieren.

3.5 Ist ein bestelltes Produkt zum Lieferzeitpunkt nicht mehr verfügbar, behält sich die Orthotec AG vor, dem Kunden ein gleichwertiges Produkt an Stelle des ursprünglichen zuzustellen.

3.6 Abklärungsunterlagen, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellt werden, wie z.B. Massblätter, Bestellformulare etc. sind Eigentum der Orthotec AG und werden nicht an Drittpersonen / dritte Institutionen weitergegeben.

4. Eigenschaften der Produkte

Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere bleiben Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, vorbehalten. Ebenfalls vorbehalten bleiben Irrtum in der Beschreibung, Abbildung und betr. Preisangabe. Sämtliche technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller. Soweit die Orthotec AG nicht Herstellerin von Handelswaren ist, bleiben Änderungen des Produktes im Sinne des technischen Fortschrittes dem Hersteller vorbehalten.

5. Preise

Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken angegeben und verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) aber exkl. Versandkosten. In Kostenvoranschlägen werden Preise exkl. MwSt. und die MwSt. separat ausgewiesen. Die Preise beziehen sich ausschliesslich auf die bestellten Leistungen gemäss Auftragsbestätigung. Vom Kunden verursachter Mehraufwand infolge nachträglicher Änderung wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

6.1 Der in Rechnung gestellte Betrag ist – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Regelungen - innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Wird der offene Betrag nicht fristgerecht bezahlt, behält sich die Orthotec AG vor, ohne vorgängige Zustellung einer Mahnung, den Kunden in Verzug zu setzen und einen Verzugszins gemäss Art. 104 ff. OR von 5% zu berechnen.

6.2 Bei Verzug behält sich die Orthotec AG das Recht vor, weitere Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis sämtliche offenen Forderungen getilgt sind. Der Lieferstopp ist dem Kunden schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Allfällige Folgen, die sich aus einem Lieferstopp ergeben, hat der Kunde selbst zu tragen. Überdies behält sich die Orthotec AG vor, von weiteren Auftragsverhältnissen definitiv zurückzutreten. Der Rücktritt wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Orthotec AG behält sich weitere rechtliche Schritte vor.

6.3 Die Orthotec AG ist berechtigt, im Verzugsfalle die zusätzlich entstandenen Kosten dem säumigen Kunden in Rechnung zu stellen.

6.4 Die Verrechnung allfälliger Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

6.5 Die Orthotec AG behält sich das Recht vor, Kunden ausschliesslich nach erfolgter Vorauszahlung zu beliefern.

7. Bonitätsprüfung

Die Orthotec AG behält sich bei Bezahlung gegen Rechnung das Recht vor, die Bonität des Kunden zu prüfen.

8. Rückgaberecht

Die Ware muss unbeschädigt, ungebraucht, funktionsfähig, vollständig und in Originalverpackung zurückgesendet werden. Rücksendungs- und allfällige Reparatur- oder Instandstellungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Rücksendung der Ware hat innert 10 Werktagen seit Zustellung zu erfolgen. Von der Rücknahme ausgenommen sind auf Kundenwunsch erstellte Spezialanfertigungen (z.B. Rollstühle, Orthesen, Prothesen, Spezial-Schuhe etc.), eigens auf Bestellung des Kunden eingekaufte Nichtlagerartikel sowie geöffnetes Verbrauchsmaterial und Hygieneartikel.

9. Prüfung der Ware / Mängel / Gewährleistung

9.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Zustellung / Übergabe zu prüfen und Mängel und Abweichun-gen von der Bestellung / vom Auftrag der Orthotec AG unverzüglich nach Feststellung, spätestens je-doch innert 10 Tagen seit Zustellung schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Ein mangelhaftes Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten aufzubewah-ren und die Abweichungen zu rügen. Mängel, die selbst bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar sind (versteckte Mängel), sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.

9.2 Orthotec AG behebt – sofern möglich - fristgerecht und ordnungsgemäss gerügte Mängel auf eigene Kosten (Nachbesserungsrecht). Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, ersetzt Orthotec AG die mangelhafte Ware. Ist ein Warenersatz nicht möglich, kann der Kunde eine dem Mangel angemessene Preisminderung verlangen. Die Rückvergütung erfolgt an den Kostenträger.

9.3 Für neue Waren gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (für Akkus und Batterien wird eine freiwillige Garantie von 6 Monaten gewährt). Für neue Waren, die von einem dritten Hersteller bezogen werden, gelten die Gewährleistungsfristen und die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers / Lieferanten, wenn diese Fristen länger als die gesetzliche Minimalfrist von 2 Jahren sind. Diese Fristen entbinden den Kunden jedoch nicht von der Pflicht, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und eine allfällige schriftliche Mängelrüge zu erheben. Sofern der Hersteller / Lieferant der mangelhaften Ware seine Garantieleistungspflicht nicht anerkennt, behält sich die Orthotec AG vor, die Kosten für die von ihr vorgenommene Mängelbehebung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

9.4 Beim Kauf von Occasions-Waren (z.B. Occasions-Rollstühle) beträgt die Gewährleistungsfrist, gestützt auf Art. 210 Abs. 4 lit. a OR, ein Jahr; für Akkus und Batterien wird eine freiwillige Garantie von 3 Mona-ten gewährt. Die Frist beginnt mit Ablieferung oder Übergabe der Ware (vgl. Formular zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist). Diese Gewährleistungsfrist kann, soweit nach Gesetz möglich, im gegenseitigen Einvernehmen wegbedungen und die Wandelung und Minderung ausgeschlossen werden.

9.5 Kein Fall von Gewährleistung liegt vor, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Orthotec AG Veränderun-gen (z.B. Reparaturen, Umbauten) am Gegenstand vorgenommen werden und der Mangel auf diese Veränderung zurückzuführen ist, das Produkt nicht bestimmungsgemäss oder unsachgemäss verwendet wird oder die vorgeschriebenen oder üblichen Unterhalts- und Wartungsarbeiten nicht eingehalten werden. Überdies haftet die Orthotec AG auch nicht für gängige Verschleisserscheinungen. Ebenfalls kein Fall von Gewährleistung liegt vor, wenn ein von der Orthotec AG geliefertes Selbst-Einbauteil durch den Kunden in nicht fachkundiger Art und Weise eingebaut wird und dadurch Mängel am eingebauten Teil oder am Gegenstand, in welches das Teil eingebaut wurde, entstehen. In diesem Fall sind sowohl Minderung als auch Wandelung und die Übernahme von Folgeschäden ausgeschlossen.

9.6 Für die Durchführung der Gewährleistung ist die Ware mit einer Kopie der Originalrechnung oder des Lieferscheines einzusenden.​​​​​​​

9.7 Die Übernahme allfälliger Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen im Eigentum der Orthotec AG. Die Orthotec AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in den entsprechenden Registern eintragen zu lassen. Dem Kunden ist es untersagt, solange die Orthotec AG den Eigentumsvorbehalt geltend macht, die Ware zu veräussern, zu verleihen, zu vermieten oder zu verpfänden. Bei Pfändung oder anderweitigen Eingriffen Dritter in das Eigentum an der entsprechenden Ware, ist die Orthotec AG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Eigentumsvorbehalt der Orthotec AG geht anderweitigen Abreden des Kunden mit Drittpersonen vor.

11. Geheimhaltung / Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis mitgeteilte Kundendaten werden zu Verarbeitungszwecken gespeichert und ausschliesslich für interne Zwecke genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung unbedingt erforderlich. Die Bearbeitung der Kundendaten erfolgt unter Einhaltung der Schweizerischen Datenschutzgesetze und gemäss der Datenschutzerklärung.

12. Geistiges Eigentum

Das Geistige Eigentum an den im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erstellten Unterlagen, Dokumenten, Mustern und Modellen etc. entsteht und verbleibt bei der Orthotec AG. Diese dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung der Orthotec AG nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde erwirbt auch nach Vergütung der Kosten kein Eigentum an den vorstehend genannten Unterlagen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB abgeschlossen werden (mündlich, schriftlich oder elektronisch), unterliegen Schweizer Recht, Gerichtsstand ist am Sitz der Orthotec AG (Nottwil, Kanton Luzern).


Nottwil, August 2022

Guido A. Zäch Strasse 1 | CH-6207 Nottwil | T +41 41 939 56 06 | F +41 41 939 56 40 | info@orthotec.ch | www.orthotec.ch
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